© Anna Mutter Fotografie

Hausordnungen

der Sole-Therme

Haus-, Bade- und Saunaordnung

für Bäder der Bäderbetriebsgesellschaft Hadeln GmbH

1. Allgemeines

  1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung, Ruhe und Sauberkeit in den Bädern und in der Sauna.
  2. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt jede Besucherin / jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.  Bei Vereins- und Gemeinschaftsveranstaltungen ist neben dem einzelnen Besucher der Vereins- und Übungsleiter bzw. der Veranstaltungsleiter für die Beachtung der Haus- und Badeordnung verantwortlich. Bei Schwimmstunden von Schulklassen, Kindergärten u.ä. hat die begleitende Aufsichtsperson die gleichen Verpflichtungen.
  3. Geschlossene Gruppen werden nur nach vorheriger Vereinbarung mit der Betriebsleitung bzw. Geschäftsführung zugelassen. Bei Vereins- und Gemeinschaftsveranstaltungen sowie bei geschlossenen Personengruppen ist die jeweilige Leiterin / der jeweilige Leiter für die Beachtung der Haus- und Badeordnung mitverantwortlich.
  4. Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei Beschädigungen, missbräuchliche Benutzung oder Verunreinigungen haftet der Gast für den Schaden. Vorgefundene Beschädigungen, Verunreinigungen oder sonstige Mängel sind dem Schwimmbadpersonal sofort zu melden.
  5. Die Gäste haben alles zu unterlassen, was den gesetzlichen Bestimmungen, den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ordnung, Ruhe und Sauberkeit zuwiderläuft. Den Anordnungen des Personals ist uneingeschränkt Folge zu  leisten.

    Nicht gestattet ist insbesondere:

    • Das Mitbringen und Verzehren von alkoholischen Getränken und Betäubungsmitteln

    • Das Rauchen in allen Räumlichkeiten und im Badebereich des Freibades. Dieses gilt auch für elektrische Zigaretten etc. Bereitgestellte Aschenbecher sind zu benutzen. Liegewiesen sind von Zigarettenresten freizuhalten.

    • Der Betrieb von Tonwiedergabe- und Fernsehgeräten und Musikinstrumenten,

    • Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung (Ausnahmen für gewerbliche Zwecke und für die Presse erfordern die Genehmigung der Betriebsleitung)

    • Das Mitführen von Glas, Flaschen und scharfen Gegenständen im Umkleide-, Sanitär- und  Badebereich,

    • Das Wegwerfen von Glas, Flaschen, scharfen Gegenständen und jeglicher Art von Abfall außerhalb der dafür zur Verfügung gestellten Behälter,

    • Das Mitbringen von Tieren,

    • Die Mitnahme von Kinderwagen in die Räume des Hallenbades. Bei ausreichenden Platzverhältnissen können diese in Absprache mit dem Schwimmbadpersonal in der Eingangshalle abgestellt werden.

    • Das Auswaschen von Handtüchern oder sonstigen Kleidungsstücken sowie das Tönen und Färben der Haare ist nicht gestattet.

    • Das Betreten der Barfußgänge, Duschräume und Schwimm- und Saunaräume mit  Straßenschuhen.

  6. Die Betätigung von Fenster-, Lüftungs- und Ventilatoreinrichtungen sowie sonstige technische Anlagen haben ausschließlich durch das Personal zu erfolgen. Jedes Hantieren an Einrichtungen der Anlagen, die nicht für die unmittelbare Benutzung durch den Gast vorgesehen sind, hat zu unterbleiben. Unbefugte Betätigung kann zu Regressforderungen führen; eine Anzeige wegen Sachbeschädigung ist nicht ausgeschlossen.
  7. Das Personal übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Besucher, die gegen die Haus-, Bade- und Saunaordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades bzw. der Sauna ausgeschlossen werden. In diesen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Ein Hausverbot kann von der Geschäftsleitung ausgesprochen werden.
  8. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Schwimmbadpersonal bzw. die Geschäftsführung entgegen. Im Empfangsbereich liegen Lob- und Tadelkarten aus.
  9. Liegengebliebene Kleidung, die bis Ende der Öffnungszeit des betreffenden Tages nicht abgeholt ist, wird vom Personal der Bäder in Verwahrung genommen. Verschlossene Garderobenschränke werden vom Personal nach Betriebsende geöffnet. Der Inhalt wird danach als Fundsache behandelt.
  10. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt. Nach ca. 5 Wochen werden die Fundsachen dem örtlichen Fundbüro übergeben. Hygieneartikel werden sofort entsorgt.
  11. Die gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereiche werden aus Gründen der Sicherheit videoüberwacht. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere der §§ 4d Abs. 6 und 6b, werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.
  12. Für in Verlust geratene Schlüssel ist ein Betrag in Höhe von 20,00 € pro Schlüssel zu entrichten. Sofern der Schlüssel unversehrt gefunden wird, wird der Betrag erstattet.

    2. Öffnungszeiten und Zutritt

    1. Die Öffnungszeiten werden öffentlich durch Aushang bekannt gemacht. Der Zutritt zu den Bade- und Saunalandschaften ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte zulässig.
    2. Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades, der Saunen oder Teile davon, z.B. durch Schul- und Vereinsschwimmen, Kursangebote, Damensaunatag, einschränken. Bei Überfüllung ist das Aufsichtspersonal berechtigt, das Bad oder Teilbereiche vorübergehend zu schließen. Über eine anderweitige vorübergehende Schließung des Bades oder Teilbereiche sowie kurzfristige Änderungen der Öffnungszeiten, z. B. für geschlossene Veranstaltungen oder Renovierungsarbeiten entscheiden die Geschäftsführer der Bäderbetriebsgesellschaft Hadeln GmbH. Ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes entsteht dadurch nicht
    3. Die Benutzung der Einrichtungen der Anlage hat unabhängig vom Zeitpunkt des Lösens der Eintrittskarte spätestens 20 Minuten vor Ablauf der Öffnungszeit zu enden, die Betriebsräume sind spätestens mit Ablauf der Öffnungszeit zu verlassen.
    4. Vom Zutritt ausgeschlossen oder der Bäder verwiesen werden können insbesondere:
      • Personen, die durch ihr Verhalten die Sicherheit, Ordnung oder Betriebsfrieden stören;
      • Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen;
      • Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes (im Zweifel kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder Wunden bzw. Hautausschlägen leiden;
      • Personen, die trotz Ermahnungen gegen Bestimmungen der Haus- und Badeordnung verstoßen.
      • Personen die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen.
      • Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können, ist die Benutzung der Einrichtung nur zusammen mit einer Begleitperson gestattet.
    5. Kindern unter 8 Jahren und hilfsbedürftigen Personen ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson (ab 16 Jahren) gestattet.
    6. Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte für die entsprechende Leistung sein. Die jeweils gültige Entgeltordnung ist  Bestandteil dieser Haus- und Badeordnung
    7. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Personen, die der Einrichtung verwiesen wurden oder denen das Benutzungsrecht entzogen wurde, haben keinen Anspruch auf Erstattung der Eintrittsgelder.

    3. Haftung

    1. Die Schwimmbad- und Saunagäste benutzen die Anlage einschließlich ihrer Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Bäder und Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
    2. Für höhere Gewalt und Zufall sowie Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
    3. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen (z.B. Bekleidung, Wertsachen, Bargeld usw.) wird nicht gehaftet. Es wird empfohlen die vorgesehenen Garderoben, Garderobenschränke und Wertfächer zu benutzen.
    4. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften für Personen,- Sach- oder   Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.
    5. Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches werden keine Verwahrpflichten begründet. Der Badegast muss die Zugangsberechtigung, Garderobenschrank- und Wertfachschlüssel und Leihsachen so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, z. B. Armband, zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.
    6. Bei schuldhaftem Verlust (vgl. § 4, (3)) der Zugangsberechtigung, von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüsseln, oder Leihsachen wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt, der den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Der jeweilige Betrag ist unter Punkt 1.12 aufgeführt.
    7. Für einfache Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art ausgeschlossen.
    8. Die Bäderbetriebsgesellschaft Hadeln GmbH ist nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    4. Ausnahmen

    1. Bei Sonderveranstaltungen können Ausnahmeregelungen getroffen werden. Hierauf wird rechtzeitig gesondert hingewiesen.

    5. Maßnahmen

    1. Bei wiederholter Missachtung der Anweisungen des Personales oder bei groben Verstößen kann, nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, ggfls. ein Hausverbot ausgesprochen werden.

    Otterndorf, den 01. Juli 2017

    Benutzungsordnung für die Badelandschaft

    der Sole-Therme Otterndorf

    Die nachfolgende Benutzungsordnung der Badelandschaft ist Bestandteil der Haus- und Badeordnung der Bäder vom 01. Juli 2017 der Bäderbetriebsgesellschaft Hadeln GmbH;

    Benutzung der Bäder

    1. Die Becken dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden.
    2. Die Verwendung von Seife/Shampoo außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.
    3. Der Aufenthalt im Nassbereich ist nur in üblicher Badebekleidung oder Bademantel gestattet.
    4. Das Springen in das Becken darf nur von den Sprunganlagen oder von den Startblöcken erfolgen, sofern diese geöffnet werden.
    5. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass
      • der Sprungbereich frei ist,
      • nur eine Person die Sprunganlage betritt.
    6. Ob eine Sprunganlage freigegeben wird, entscheidet das Aufsichtspersonal. Das Unterschwimmen des Sprungbereiches bei Freigabe ist untersagt.
    7. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in die Becken sowie das Unterschwimmen des Sprungbereiches bei Freigabe der Sprunganlage ist nicht gestattet.
    8. Verboten ist, andere Badegäste unterzutauchen.
    9. Die Benutzung von Schwimmflossen und Schnorchelgeräten bedarf einer gesonderten Erlaubnis durch das Aufsichtspersonal.Das Schwimmbadpersonal kann die Benutzung jederzeit untersagen.
    10. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) sowie von Schwimmhilfen erfolgt auf eigene Gefahr.
    11. Ballspiele dürfen nur auf dafür vorgesehenen Plätzen ausgeübt werden.
    12. Die Spielgeräte die von der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden, sowie die Nutzung des Doggys erfolgt auf eigene Gefahr. Vorhandene Nutzungsbedingungen sind zu beachten.
    13. Das Essen und Trinken ist auf den Beckenumgängen nicht gestattet. Es sind ausschließlich die zugelassenen Bereiche zu nutzen. Im Gastronomiebereich ist der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.
    14. Es ist nicht gestattet, Liegen und Stühle für die Dauer des Schwimmbadaufenthaltes zu reservieren, z.B. durch Belegung mit Handtüchern oder Taschen.
    15. Schwimmunterricht von Privatanbietern ist nicht zugelassen.
    16. Bei Gewitter ist das Außenbecken sofort zu räumen.
    17. Schnelles Laufen sowie Bewegungs- und Ballspiele sind im gesamten Hallenbad nicht erlaubt
    18. Das Spaßbecken dürfen Nichtschwimmer nur in Begleitung und mit Schwimmhilfen nutzen.

    Otterndorf, den 01. Juli 2017

    Benutzungsordnung für die Saunalandschaft

    der Sole-Therme Otterndorf

    Die nachfolgende Benutzungsordnung der Saunalandschaft ist Bestandteil der Haus- und Badeordnung der Bäder vom 01. Juli 2017 der Bäderbetriebsgesellschaft Hadeln GmbH;

    1. Verhalten in der Saunaanlage

    1. Die Saunaanlage dient der Entspannung und Ruhe. Entsprechendes rücksichtsvolles Verhalten wird vorausgesetzt. Das gilt innerhalb und außerhalb der Saunakabinen sowie in allen anderen Bereichen der Saunaanlage.
    2. Der Verzehr von mitgebrachten Getränken und Speisen ist in allen Bereichen der Saunaanlage nicht gestattet.
    3. Das Mitbringen von Honig ist untersagt, lediglich der in der Saunalandschaft der Sole-Therme Otterndorf erworbene spezielle Saunahonig darf verwendet werden. Der Honig darf generell nur im Dampfbad verwendet werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Räumlichkeiten nicht beschmutzt werden.
    4. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen grundsätzlich nur in Begleitung Erwachsener die Saunalandschaft nutzen.
    5. Die Nutzung von Mobiltelefonen und Tablets ist in der Saunaanlage verboten.
    6. Den Anweisungen des Personals ist grundsätzlich Folge zu leisten.

    2. Verhalten in den Saunakabinen

    1. Die Benutzung der Saunakabinen ist nur mit einem ausreichend großen  Liegehandtuch gestattet, mit Ausnahme des Dampfbades. Jede Verunreinigung der Bänke, z. B. durch Schweiß oder Honig ist zu vermeiden. Die Handtücher sind beim Verlassen der Saunakabinen mitzunehmen. Jedes Trocknen von Handtüchern oder Kleidung in den Saunakabinen oder auf Heizkörpern anderer Räume ist untersagt.
    2. Badesandalen, Sitzunterlagen aus Schaumgummi oder Plastik, Saunabürsten sowie Zeitungen und Druckschriften dürfen aus hygienischen  und gesundheitlichen Gründen nicht mit in die Saunakabinen, Dampfbad und Wasserbecken genommen werden.
    3. Aufgüsse auf den Ofen und/oder das Einbringen anderer Duftstoffe oder Saunazusätze dürfen ausschließlich vom Personal durchgeführt werden.
    4. Das Mitbringen von Spirituosen oder stark riechenden Essenzen, insbesondere das Aufschütten solcher Substanzen oder gar brennbarer ätherischer Öle auf den Ofen, ist verboten. Die eigene Sicherheit und das Leben der Saunagäste sind bei Zuwiderhandlungen auf das Höchste gefährdet, da sich derartige Substanzen bei falscher Handhabung im Ofen entzünden und zu Saunabränden führen können.

    3. Nutzung der Kaltanwendungen

    1. Die Anwendung eines unter hohen Strahldrucks auf den Körper auftretenden  Kaltgusses (sogenannter Blitzguss) sollte umsichtig gehandhabt werden.
    2. Vor Benutzung der Kaltwasserbecken ist der Körper vom Schweiß zu reinigen. Mit Rücksicht auf die anderen Saunagäste und zur Vermeidung von Unfällen ist das Springen in das Tauchbecken im Außenbereich nicht gestattet.
    3. Einreibemittel jeder Art dürfen vor Benutzung des Tauchbeckens oder einer Ruheliege nicht aufgetragen werden.
    4. Die Benutzung der Fußbecken dient der Kreislaufanregung. Die Benutzung dieser Becken zur Fußreinigung ist untersagt.

    4. Verhalten in den Ruheräumen

    1. In den Ruheräumen soll nicht  gesprochen oder gesungen werden. Jeder Saunagast hat alles zu unterlassen, was die übrigen Saunagäste stören könnte.
    2. Die Benutzung der Liegen ist nur mit einem Bademantel oder einem ausreichend großen Saunatuch gestattet.
    3. Es ist nicht gestattet, Liegen für die Dauer des Saunaaufenthaltes zu reservieren, z. B. durch Belegung mit Handtüchern oder Taschen.

    5. Nutzung des Tauchbeckens im Saunagarten

    1. Kleinkinder, auch unter Aufsicht ihrer Eltern, dürfen das Tauchbecken nicht benutzen.
    2. Die Nutzung des Tauchbeckens geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr.
    3. Bei Gewitter ist das Tauchbecken sofort zu räumen.

    Hinweis

    Übermäßiger Alkoholkonsum beeinträchtigt den gesundheitsfördernden Effekt des Saunabadens und kann zu einer gegenteiligen Wirkung führen!

    Otterndorf, den 01. Juli 2017

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